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Montag, 31. Mai 2010

Betriebsgeheimnisse (5): Stichtag 31. Mai

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Sarg und Grabkränze sind steuerlich absetzbar, nicht aber Trauerkleidung und die Bewirtung der Trauergäste. Das steht klipp und klar in der Anleitung der Finanzämter zum Ausfüllen der Steuererklärung, die heute fällig wird. Wenn zu Lebzeiten nur alles so klar wäre! Jedes Frühjahr überrascht der Bundesfinanzminister mit neu gestalteten Formularen und kryptischen Erläuterungen. Diesmal soll eine „Anlage Vorsorgeaufwand“ ausgefüllt werden. Doch die Beiträge für die Riester-Rente werden nirgendwo abgefragt, und um als Freiberufler drauf kommen, dass man die Autohaftpflichtversicherung in Zeile 18 geltend machen kann, muss man erst das Fallbeispiel eines Lohnarbeiters auf einem anderen Blatt durchlesen. So trainieren die Finanzämter mit einem alljährlichen Intelligenztest die Gehirnzellen der Steuerpflichtigen. Andererseits: Eine pfiffigere Textredaktion im Finanzministerium könnte erheblichen Schaden von der deutschen Volkswirtschaft abwenden, der jeden Mai durch massenhaft vertane Zeit und schlechte Laune entsteht. - Mehr Kolumnen aus der Kulturrepublik

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