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Montag, 1. Februar 2010

Mindestlohn für Zeitungsschreiber

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Wir kennen das aus leidvoller Erfahrung: Das Zeilenhonorar, das wir als professionelle freie Journalisten für Artikel in Zeitungen erlösen, ist in der Regel zu dürftig, um davon zu existieren. Daran wird sich wegen der prekären ökonomischen Situation der Printmedien auch in Zukunft nicht viel ändern, aber gegen die allerschlimmsten Formen des Honorardumpings können sich Kollegen ab heute mit Verweis auf eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und den Verbänden der Zeitungsverleger wehren. Sie enthält verbindliche Mindesttarife, die nach Druckauflage und Textformen (wie Nachricht, Reportage, Kommentar) gestaffelt sind. Die Gemeinsamen Vergütungregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen sind beim Deutschen Journalistenverband abrufbar, dort ist auch ein Leitfaden mit den häufigsten Fragen zur Neuregelung vorhanden. Kritik kommt vom jungen Berufsverband der Freischreiber, der die vereinbarten Tarife für viel zu niedrig und für eine Festschreibung der bestehenden Ausbeutungsverhältnisse hält. Wir können die Unzufriedenheit der jungen Kollegen absolut nachvollziehen, finden aber eine Grenzziehung bei den Honoraren nach unten besser als gar keine Regelung. Denn die Tendenz geht erkennbar dahin, den wachsenden Kostendruck in den Redaktionen an die externen Mitarbeiter weiterzugeben. Dagegen kann man jetzt damit argumentieren, dass sich die Zeitungsverlage zu Mindeststandards bei der Honorierung verpflichtet haben.

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